WILKOMMEN BEI DSBE
Ihr Partner für Datenschutz, Cyber-Sicherheit
und Managementsysteme (nach den einschlägigen Normen und Standards)
Unser Auftrag:
Sicherheit mit Augenmaß – Passgenaue, zugeschnittene & qualitativ hochwertige Dienstleistungen in den Bereichen Datenschutz, Cyber-Sicherheit einschließlich CERTIFIED ETHICAL HACKER und Managementsystemen nach den Normen ISO 9001, ISO 27001 sowie branchenspezifische Lösungen.
Als ein Baustein der Unternehmens Compliance gewinnt der Datenschutz eine immer wichtigere Rolle. Täglich sind die Erhebung, Speicherung, Nutzung, Übermittlung und Löschung von personenbezogenen Daten erforderlich, damit in einem Unternehmen gearbeitet werden kann. Jedoch hat auch jeder Einzelne das Recht auf informationelle Selbstbestimmung: Wer darf wann und was über mich wissen.
Die europäische Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) und das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) sorgt dafür, dass das Informationsbedürfnis der Unternehmen und das Recht auf informationelle Selbstbestimmung der Betroffenen in Einklang gebracht werden.

WIR BEGLEITEN IHR UNTERNEHMEN – SCHRITT FÜR SCHRITT ZU EINEM INTEGRIERTEN MANAGEMENTSYSTEM:
Wir als starker Partner für Datenschutz, Cyber-Sicherheit und Mangementsysteme helfen Ihnen DSGVO konform und ebenso konform zu einschlägigen Managementsystem Normen zu sein.
Was ist Datenschutz?
BDSG und DSGVO - Garanten der informationellen Selbstbestimmung
Seit dem 25.05.2018 sorgen Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und das neue Bundesdatenschutzgesetz (BDSG-neu) gemeinsam dafür, das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung zu schützen.
Mit der Anwendbarkeit der neuen Verordnung (EU) 2016/679 zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten zum freien Datenverkehr und zur Aufhebung der Richtlinie 95/46/EG zum 25.05.2018 (Datenschutz-Grundverordnung – DSGVO) stellt sich das europäische Datenschutzrecht auf ein völlig neues Fundament. Als Verordnung wirkt die DSGVO unmittelbar und entfaltet eine direkte Wirkung auf die Bürger der Mitgliedsstaaten. Hierzu gehört natürlich auch die Bundesrepublik, die bereits seit 1978 über ein eigenes Datenschutzgesetz verfügte. Allerdings musste sich dieses im Lauf der Zeit auch mehreren Anpassungen unterziehen. Die neuesten Änderungen am BDSG treten nun zeitgleich mit der DSGVO in Kraft und sorgen im Grunde für ein neues Datenschutzrecht in Deutschland, das nur noch ergänzend oder als Ausnahmeregelung zur DSGVO besteht.
Die Ziele des Datenschutzes bleiben dennoch dieselben. Aus europäischer Sicht dient die DSGVO insbesondere dazu, den Auftrag des Artikels 8 der Grundrechtecharta der EU zu erfüllen. Dieser hat den Schutz personenbezogener Daten zum Gegenstand und legt fest, dass derartige Daten nur nach Treu und Glauben für festgelegte Zwecke und mit der Einwilligung des Betroffenen oder auf Grundlage einer gesetzlichen Grundlage verarbeitet werden dürfen. Die Gewährleistung des Datenschutzes innerhalb Europas wird dabei von unabhängigen Stellen überwacht. Auf nationaler Ebene dient auch das BDSG-neu dazu, das informationelle Selbstbestimmungsrecht zu sichern, dass durch das Volkszählungsurteil des Bundesverfassungsgerichts 1983 als besondere Ausformung des Schutzes der Entfaltung der Persönlichkeit und der Handlungsfreiheit geprägt wurde. Spätestens damit wurde der Datenschutz zu einem der zentralen Themen der öffentlichen Verwaltung und bei privaten Unternehmen.
Die Herausforderungen an den Datenschutz steigen dabei täglich. Vor nicht allzu langer Zeit lag der Fokus dabei insbesondere auf größeren und zentralen Einrichtungen für das Datensammeln und den Datenaustausch wie Lauschangriffe, Vorratsdatenspeicherung sowie die elektronische Kennzeichenerfassung. Doch mit der Verbreitung des Internets verlagerte sich der Schwerpunkt der Datenverarbeitung zunehmend auf dezentrale, vernetzte und weltweit verfügbare Systeme. Dabei spielt der betroffene Bürger selbst eine immer größere Rolle. Instant-Messaging, soziale Netzwerke und Sharing-Plattformen bestimmen heutzutage bei vielen den Alltag. Vieles über die eigene Persönlichkeit wird mit Freunden oder gleich der ganzen Welt geteilt.
Gleichwohl haben sich die Erwartungen an den Schutz der Privatsphäre und der informationellen Selbstbestimmung kaum verändert und sind gerade auch in Deutschland weiterhin hoch. Der Datenschutz wird deshalb auch in Zukunft von überragender Bedeutung bleiben. Er wird die betroffenen Bürger informieren und aufklären. Harmlose Daten gibt es nicht mehr. Aber der Datenschutz wird auch die Anbieter dieser neuen Dienste kontrollieren und eng begleiten, so dass das eigentliche Ziel einer Selbstbestimmtheit über die eigenen Daten stets vor Augen bleibt.
Denn wer die Sammlung, Auswertung und Weitergabe von Daten zu seiner Person durch die verschiedensten Stellen in Staat und Wirtschaft nicht mehr nachverfolgen kann, verliert die Kontrolle darüber und damit auch einen Teil dieser Selbständigkeit und Mündigkeit. Die Betroffenen müssen deswegen in die Lage versetzt werden, auch angesichts der neuen Bedrohungsszenarien ihr Recht auf informationelle Selbstbestimmung wahrzunehmen. Dazu gehören der verantwortungsvolle und zurückhaltende Umgang mit diesen Daten und die Kenntnis und Ausübung der Rechte, die die DSGVO und das BDSG-neu garantieren. Nicht nur die Rechte und Möglichkeiten der Bürger sind zu stärken, auch in Verwaltung und Wirtschaft muss ein Umdenken einsetzen. Ein modernes Datenschutzrecht lebt weniger von Verbot und Kontrolle als von der Einbeziehung des Datenschutzes in Planung und Entwicklung.
SCHRITT FÜR SCHRITT ZUR DSGVO KONFORMITÄT:
Wir bieten ihnen volle Leistung ab den 1. Tag - vertrauensvoll und zuverlässig.

1. Tag
Wir
• Zuteilung Ihres persönlichen Datenschutzbeauftragten
• Versand der Ernennungsurkunde
• Planung der Ist-Aufnahme
Sie
• Unterzeichnung der Ernennungsurkunde
• Basisinformationen zu Ihrem Unternehmen
Benennung des Datenschutzbeauftragten
ab dem 1. Tag.

1. Woche
Wir
• Vorbereitung der Ist-Aufnahme
• Prüfung der Datenschutzerklärung Website
• Planung der Mitarbeiter Schulung
• Verpflichtung der Mitarbeiter auf das Datengeheimnis
Sie
• Mitarbeiter: Verpflichtung auf das Datengeheimnis
• Kontaktdaten des DSB an Aufsichtsbehörde

1. Quartal
Wir
• Schulung der Mitarbeiter
• Auswertung/Prüfung Ihrer Ist-Aufnahme
(Standardprozesse,
firmenspezifische
Kernprozesse, etc.)
• Erstellung Maßnahmenkatalog
Sie
• Beantwortung der Ist-Aufnahme
Dauer ca. 3h pro Fachbereich
• Telefonate
mit Ihrem DSB

1. Jahr
Wir
• Jährlicher Tätigkeitsbericht
• Beratung, Kontrolle, Fortschrittsprüfung
• Überprüfung der Verfahren durch Audit
• Berarbeitung von Anfragen Betroffener, etc.
Sie
• Umsetzen der Verfahren
• Information über Änderungen oder neuen Anforderungen